Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines


1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafik-Design-Leistungen, Zusatz-Dienstleistungen, Druckerzeugnisse und Werbemittel
zwischen Marcus Schmidt, im nachfolgenden mpunktschmidt genannt, und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch
dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen
abweichende Bedingungen enthalten.
1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn mpunktschmidt in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen
abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltslos ausführt.
1.3. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen mpunktschmidt ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4. Alle Vereinbarungen, die zwischen mpunktschmidt und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niederzulegen.
1.5. Die AGB gelten bei der Geschäftsaufnahme mit mpunktschmidt als stillschweigend anerkannt. Die AGB sind im Internet unter www.mpunktschmidt.
de/agb.pdf jederzeit als PDF-Datei zum Download verfügbar.


2. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers


2.1. Der Auftraggeber unterstützt mpunktschmidt bei den vertraglich geregelten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung
stellen von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebern dies erfordern.
2.2. Der Auftraggeber stellt - soweit erforderlich - seine Zeit oder die eines Mitarbeiters mit nötigem Fachwissen zur Durchführung des Vertragsverhältnisses
zur Verfügung.
2.3. Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat mpunktschmidt im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen,
hat der Auftraggeber diese mpunktschmidt umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwendbaren, möglichst digitalen Format zur
Verfügung zu stellen. Ist eine Digitalisierung oder Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so
übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten.
2.4. Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.
2.5. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung und Haftung für Inhalte der von ihm zur Verfügung gestellten Materialien, sowie deren Richtigkeit.
Dies gilt insbesondere für Inhalte, die gegen Wettbewerbs- und Urheberrecht sowie gegen die guten Sitten verstoßen oder hierzu geeignet sind. Der
Auftraggeber stellt sicher, dass mpunktschmidt die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Ebenso übernimmt mpunktschmidt
keine Haftung und Schadenersatz für Schäden und Folgeschäden, die aus Falschaussagen des Auftraggebers oder allen anderen von mpunktschmidt
mit den Materialien des Auftraggebers erstellten Publikationen entstehen. Hiermit befreit sich mpunktschmidt von jeglicher Prüfungspflicht der Inhalte
der Publikationen hinsichtlich ihrer Richtigkeit. Auch für nicht eingetretene erwartete Gewinne aus den vonmpunktschmidt erstellten Publikationen
haftet mpunktschmidt nicht.


3. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen


3.1. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht
der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. mpunktschmidt behält den Vergütungsanspruch
für bereits begonnene Arbeiten.
3.2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller mpunktschmidt übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung
nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber mpunktschmidt von allen Ersatzansprüchen frei.


4. Urheber-, Nutzungs- und Reproduktionsrechte


4.1. Jeder anmpunktschmidt erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an denWerkleistungen gerichtet
ist.
4.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den
Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen imEinzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehenmpunktschmidt insbesondere
die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
4.3. Die Entwürfe und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von mpunktschmidt weder im Original noch bei evtl. Reproduktion
verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt mpunktschmidt, eine Vertragsstrafe
in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-
Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.
4.4. mpunktschmidt überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird
jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung
zwischen Auftraggeber und mpunktschmidt.
4.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
4.6. mpunktschmidt hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine
Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt mpunktschmidt zum Schadensersatz.
4.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie
begründen kein Miturheberrecht.
4.8. Die Rechte an allen gelieferten Produkten und Leistungen verbleiben bei den jeweiligen Autoren. Sie dürfen nicht ohne das Einverständnis der
Autoren weitergegeben oder vervielfältigt werden. Mit Abschluss des Vertrags erklärt der Auftraggeber sich damit einverstanden, dass ein Link von
der Referenzseite auf die Webpräsenz des Auftraggebern eingerichtet wird. Ferner erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass auf seiner
Webpräsenz, an einer geeigneten Stelle, ein Link in der Form:„Webdesign by mpunktschmidt.de“ platziert wird. Dies wird den Gesamteindruck der
Webpräsenz nicht beeinflussen. In besonderen Fällen, kann auf den Eintrag in die Referenzseite und auf den Textlink verzichtet werden, allerdings
bedarf dies einer gesonderten Absprache.
4.9. An Entwürfen und Reinausführungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
4.10. Die Versendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.


5. Vergütung


3.1. Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage des Tarifvertrages
für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.  
In der Regel vereinbart mpunktschmidt mit dem Auftraggeber einen Stundensatz je nach Projektumfang und Schwierigkeitsgrad. 
Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind
Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichenMehrwertsteuer zu zahlen sind.Werden die Entwürfe in größeremUmfang als ursprünglich vorausgesetzt
genutzt, ist mpunktschmidt berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich
erhaltenen Vergütung zu verlangen.
5.2. mpunktschmidt ist berechtigt, die der Vereinbarung zu Grunde liegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§315 BGB) zu ändern oder zu
ergänzen. Von mpunktschmidt erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
5.3.Macht der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrags von seinemWiderspruchsrecht gebrauch, werden die zu diesemZeitpunkt tatsächlich erbrachten
Leistungen (z.B. bereits angefertigte Grafiken, Websites usw.) in jedem Falle berechnet und zur Zahlung fällig.
5.4. Haben die Parteien keine ausdrückliche Vereinbarungen über die Vergütung von mpunktschmidt getroffen, deren Erbringung der Auftraggeber
den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Auftraggeber die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im
Zweifel gelten die von mpunktschmidt für seine Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
5.5. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher
von mpunktschmidt nicht anerkannten Gegenansprüche des Auftraggebers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.


6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten


6.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskripstudium, die Drucküberwachung etc.
werden nach Zeitaufwand entsprechend den bei mpunktschmidt üblichen Vergütungssätzen gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart
wurde.
6.2. mpunktschmidt ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, mpunktschmidt entsprechende Vollmacht zu erteilen.
6.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von mpunktschmidt abgeschlossen werden, verpflichtet sich der
Auftraggeber, mpunktschmidt im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu
gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
6.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktion,
Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
6.5. Der Auftraggeber trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Kosten für Reisezeit und Spesen und imRahmen
der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Für die reine Reisezeit kann der reguläre Stundenvergütungssatz in Ansatz gebracht
werden. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Auftraggeber weiterberechnet wird, kann mpunktschmidt
eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15% der Kosten des Dritten erheben.


7. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme


7.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig, auch wenn die im Rahmen des
Auftrags erbrachte Leistung dem ursprünglichen Zweck nicht zugeführt werden.
7.2. Rechnungen von mpunktschmidt sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Wenn es sich bei der von mpunktschmidt erbrachten Leistung um ein
Online-Angebot handelt, ist mpunktschmidt dazu berechtigt den Zugang zu den erbrachten Leistungen, nach erfolgter Zahlungsaufforderung per Email,
Briefpost oder Telefax vorübergehend oder dauerhaft zu Sperren. Ist der Auftraggeber mit der Zahlung länger als 30 Tage im Verzug, so kann
mpunktschmidt das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. mpunktschmidt wird in diesem Falle ein Inkasso- und ggf. gerichtliches
Mahnverfahren anstrengen, dessen Kosten der säumige Zahler in voller Höhe inkl. aller Mahn- und sonstigen Gebühren zu tragen hat.
7.3. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von mpunktschmidt sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 7 Tage nach Abrechnungs-
oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt
als Genehmigung.
7.4. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
5.5.Werden die bestellen Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich
ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert von mpunktschmidt hohe finanzielle Vorleistungen, behältmpunktschmidt sich die Erstellung von Teilrechnungen
vor, mit welchen die bisher erbrachten Leistungen abgegrenzt werden.
7.6. Im Falle des Zahlungsverzuges kann mpunktschmidt dem Auftraggeber für jede erfolgte Zahlungserinnerung eine Aufwandspauschale von 15,00
Euro berechnen.
7.7. Bei andauerndem Zahlungsverzug kann mpunktschmidt Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers,
im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
7.8 ImFalle des Zahlungsverzugesmit einemnicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung vonmpunktschmidt,
ist mpunktschmidt dazu berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen. Wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass
ein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils i.S.d. §321 BGB gefährdet wird.
7.9. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt mpunktschmidt vorbehalten.
7.10. Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages verbleiben alle Rechte an den erbrachten Leistungen imEigentumvonmpunktschmidt.


8. Digitale Daten, Datensicherheit, Onlineübertragungen, Suchmaschinen


8.1. mpunktschmidt ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben, falls dies nicht
ausdrücklich vereinbart wurde oder Teil eines Auftrags ist. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Dateien, ist dies gesondert zu vereinbaren
und zu vergüten.
8.2. Hat mpunktschmidt dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von mpunktschmidt
geändert werden.
8.3. Soweit Daten an mpunktschmidt - gleich in welcher Form - übermittelt werden, z.B. auch Datenübertragungen zum Server, stellt der Auftraggeber
Sicherheitskopien her.
8.4. Bei Redaktionssystemen (CMS) und Online-Angeboten erhält der Auftraggeber (je nach Leistung) zur Pflege einen Zugang und die Möglichkeit
weitere Zugänge anzulegen. Diese Zugänge sind passwortgeschützt. Für evtl. Missbrauch wird von mpunktschmidt keine Haftung übernommen.
8.5. Enthält der Vertrag eine Anmeldung der Internet-Präsenz bei einer vonmpunktschmidt festzulegenden Auswahl von Suchmaschinen (Online-Suchdienste
von Internet-Inhalten), geschieht dies ohne Gewähr für die tatsächliche Aufnahme der Internet-Präsenz in die betroffenen Suchmaschinen.
Über eine Aufnahme und den Zeitpunkt entscheidet naturgemäß alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine. Dem Auftraggebern ist bekannt,
dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten (Stichwörter, Beschreibungen) im Internet übertragen werden und nach der Aufnahme in eine
Suchmaschine allgemein zugänglich sind.


9. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen


9.1. Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine Abweichung des Auftraggebers von den Empfehlungen von mpunktschmidt zur Erstellung und
Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen, führen zu keinem Preisminderungsanspruch.
9.2. Der Auftraggeber hat digital übermittelte Druckunterlagen frei von sogenannten Computerviren, Würmern und sonstigen Schadensquellen zu liefern.
Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesemZweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils demneuesten Stand zu entsprechen
haben.
9.3. Entdeckt mpunktschmidt auf einer ihm übermittelten Datei Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird er von dieser Datei keinen Gebrauch
mehr machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf
die EDV-Anlage) erforderlich, löschen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
9.4. mpunktschmidt behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ihm durch solche durch den Auftraggeber
infiltrierte Schadensquellen Schäden entstanden sind.
9.5. Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne
Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar, die keinen Preisminderungsanspruch auslösen können.
9.6. mpunktschmidt ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
9.7. mpunktschmidt haftet nicht für Übertragungsfehler.


10. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster


10.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind mpunktschmidt Korrekturmuster vorzulegen.
10.2. Die Produktionsüberwachung durch mpunktschmidt erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung
ist mpunktschmidt berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber mpunktschmidt 5 bis 10 einwandfreie, ungefaltete Belege unentgeltlich.
mpunktschmidt ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.


11. Gewährleistung


1.1. mpunktschmidt verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhersehbare
Umstände unmöglich wird. Hierzu gehören höhere Gewalt, Störung der Kommunikationsnetze, Streiks, behördliche Anordnungen, Informationsverzögerungen
seitens des Auftraggebers. mpunktschmidt ist in solchen Fällen eine angemessene Erfüllungsfrist zu gewähren. mpunktschmidt behält
sich in einem solchen Fall den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Aufrechterhaltung eine unzumutbare Härte darstellt. Ein Schadensersatzanspruch
des Auftraggebers gegen mpunktschmidt ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
11.2. mpunktschmidt verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen,
Muster etc. sorgfältig zu behandeln. mpunktschmidt haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den
Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

11.3. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich (auch per E-Mail) bei mpunktschmidt geltend
zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.


12. Haftung - Inhalt von Webseiten


12.1. Der Auftraggeber ist für die Inhalte seinerWebseite verantwortlich und garantiert, dass alle Inhalte frei von Rechten Dritter sind, er also alleiniger
Inhaber aller dargebotenen Inhalte ist.
12.2. Der Auftraggeber stellt mpunktschmidt von allen Ansprüchen Dritter frei. mpunktschmidt unterliegt hier keiner Überprüfungspflicht. Der Auftraggeber
darf mit der Form, dem Inhalt oder dem Zweck seiner Internetseiten nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. mpunktschmidt lehnt
jegliche Haftung für Inhalte ab, die im Auftrag des Auftraggebern realisiert und veröffentlicht wurden.
12.3. mpunktschmidt übernimmt keine Haftung für die Inhalte elektronischer Mitteilungen, insbesondere E-Mail.
12.5. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Internetseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die
Richtigkeit von Texten und Bildern.
12.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinausführungen entfällt jede Haftung von mpunktschmidt.
12.7. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit haftet mpunktschmidt nicht.


13. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche


13.1. mpunktschmidt haftet – sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesemFall ist jedoch die Haftung fürmittelbare Schäden,Mangelfolgeschäden und entgangener Gewinn
ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den
Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
13.2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt mpunktschmidt gegenüber dem Auftraggeber
keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit mpunktschmidt kein Auswahlverschulden trifft. mpunktschmidt tritt in diesen Fällen lediglich als
Vermittler auf.
13.3. Sofern mpunktschmidt selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz-
uns sonstige Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer
Inanspruchnahme von mpunktschmidt zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
13.4. Der Auftraggeber stellt mpunktschmidt von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen mpunktschmidt stellen wegen eines Verhaltens, für das der
Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
13.5. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung ür die technische und funktionsgemäße
Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
13.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung
von mpunktschmidt.
13.7. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet
mpunktschmidt nicht.
13.8. mpunktschmidt haftet nur für Schäden, die von mpunktschmidt grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung
betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.9. Die Benutzung der durch mpunktschmidt zur Verfügung gestellten Leistungen und Angebote erfolgt demnach gemäß der Einschränkung der
Ziffer 11.8. Dies bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten und Software (z.B. Java-Applets, PHP-Skripte).
13.10. mpunktschmidt haftet nicht für die Verfügbarkeit und die Kompatibilität des Servers/Speicherplatzes des Auftraggebers.
13.11. mpunktschmidt haftet nicht für Folgeschäden, wie beispielsweise entgangene Gewinne durch fehlerhafte oder nicht termingemäß fertiggestellte
Leistungen.
13.12. Die Höhe von Schadensersatzansprüchen ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt und kann demnach die bereits gezahlten
Entgelte für einen Auftrag nicht überschreiten.
13.13. Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Auftraggebern für ihn im Tätigkeitsbereich von mpunktschmidt tätig werden, hat der
Auftraggeber wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. mpunktschmidt hat es gegenüber dem Auftraggebern nicht zu vertreten, wenn mpunktschmidt
auf Grund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise nicht oder nicht
rechtzeitig nachkommen kann.


14. Datenschutz


14.1. Dem Besteller ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von mpunktschmidt
auf Datenträgern gespeichert werden. Der Besteller stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich
zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden vonmpunktschmidt selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
der personenbezogenen Daten des Bestellers erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bzw. der DSGVO, des Telemediengesetzes
(TMG) und der Datenschutzerklärung von mpunktschmidt.
14.2. Dem Besteller steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. mpunktschmidt ist in diesem Fall zur
sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Bestellers verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des
Bestellvorgangs.


15. Künstlersozialabgabe


15.1. Der Auftraggeber ist hiermit darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich
an eine nicht-juristische Person, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht
bei der Rechnung von mpunktschmidt in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig
und verantwortlich. Tritt mpunktschmidt wegen dieser Abgabe in Vorlage, ist der Auftraggeber verpflichtet, mpunktschmidt diese Kosten gegen Nachweis
zu erstatten.


16. Schlussbestimmung


16.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von mpunktschmidt, Eschwege.
16.2. Gerichtsstand ist Eschwege. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für die Fälle des § 38 Abs. 3 ZPO. Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. mpunktschmidt ist auch berechtigt am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
16.3. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen,
wenn es aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
16.4. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

Eschwege, den 27.12.2021